Allgemeine Geschäftsbedingungen

Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser allgemeinen Ge¬schäftsbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen weiterhin wirksam.

  1. Geltung:
    1.1 Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der HUNT EXPERTS GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingun¬gen, sofern es sich hiebei nicht um die Vermittlung von Abschüssen, auf welche die allgemeinen Abschussvermittlungsbedingungen der HUNT EXPERTS GmbH anzuwenden sind, handelt.
    1.2 Die Geltung von allfälligen allgemeinen Geschäftsbedingungen von Kunden wird abbedungen, es sei denn HUNT EXPERTS GmbH hätte der Geltung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich schriftlich zugestimmt. 
    1.3 Vertragserfüllungshandlungen der HUNT EXPERTS GmbH gelten nicht als Zustimmung zu abweichenden Vertragsbedingungen.
    1.4 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten als Rahmenverein¬barung auch für sämtliche weitere Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragsparteien, auch wenn diese Allgemeinen Geschäftsbedin¬gungen nicht mehr ausdrücklich vereinbart worden sind.
  2. Vertragsabschluss:
    2.1 Ein Angebot eines Kunden bedarf stets einer Auftragsbestätigung der HUNT EXPERTS GmbH. Auch das Absenden der vom Kunden bestellten Ware bzw. die Übergabe dieser Ware an den Kunden bewirkt den Vertragsabschluss zwischen der HUNT EXPERTS GmbH und dem Kunden.
    2.2 Sofern Kunden Angebote an HUNT EXPERTS GmbH richten, sind diese an eine angemessene, mindestens jedoch achttägige Frist ab Zugang des Angebotes, an dieses Angebot gebunden.
  3. Preise:
    3.1 Bei sämtlichen von HUNT EXPERTS genannten Preise handelt es sich, sofern nichts anders ausdrücklich vermerkt ist, um Nettopreise exklusive Umsatzsteuer. 
    3.2 Sollten sich die Lohnkosten aufgrund kollektivvertraglicher Regelun¬gen in der Branche oder innerbetrieblicher Abschlüsse ändern oder sollten sich andere für die Kalkulation relevante Kostenstellen oder zur Leistungserstellung notwendige Kosten wie jene für Materialien, Energie, Transporte, Fremdarbeiten, Finanzierung, etc. verändern, so ist HUNT EXPERTS berechtigt, die Preise entsprechend zu erhöhen oder zu ermäßigen.
    3.3 Sollte der Kunde Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes sein, kommt der Punkt 3. dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht zur Anwendung auf den mit dem Kunden abgeschlossenen Vertrag.
  4. Zahlungsbedingungen, Verzugszinsen:
    4.1 Forderungen der HUNT EXPERTS GmbH sind Zug um Zug gegen Übergabe der Ware bar zu bezahlen. Skontoabzüge bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
    4.2 Im Falle des Zahlungsverzuges, auch mit nur einer Teilzahlung, treten auch allfällige Skontovereinbarungen außer Kraft.
    4.3 Zahlungen des Kunden gelten erst mit dem Zeitpunkt des Einganges auf dem Geschäftskonto der HUNT EXPERTS GmbH als geleistet. 
    4.4 Bei Zahlungsverzug des Kunden ist HUNT EXPERTS GmbH berech¬tigt, nach ihrer Wahl, einen Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens oder Verzugszinsen in der Höhe von 12 % zu begehren.
     
  5. Verfügbarkeitsvorbehalt:
    5.1 Sollte die HUNT EXPERTS GmbH nach Vertragsabschluss feststel¬len, dass die bestellte Ware oder Dienstleistung nicht mehr bei der HUNT EXPERTS GmbH verfügbar ist oder aus rechtlichen Gründen nicht geliefert werden kann, wird der Kunde unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der betreffenden Ware oder Dienstleistung infor¬miert.
    5.2 Die HUNT EXPERTS GmbH ist berechtigt dem Kunden eine objektiv zumutbare, in Qualität und Preis gleichwertige Ware oder Dienst¬leistung anzubieten. Liegen die Gründe für die fehlende Verfügbar¬keit außerhalb der Sphäre der HUNT EXPERTS GmbH, so kann die HUNT EXPERTS GmbH auch vom Vertrag zurücktreten. Bereits erhaltene Zahlungen des Kunden wird die HUNT EXPERTS GmbH nach einem von ihr erklärten Rücktritt umgehend dem Kunden erstatten. 
  6. Vertragsrücktritt:
    6.1 Bei Annahmeverzug oder anderen wichtigen Gründen wie insbeson¬dere Konkurs des Kunden oder Konkursabweisung mangels Vermö¬gen, sowie bei Zahlungsverzug des Kunden ist die HUNT EXPERTS GmbH zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern dieser von beiden Seiten noch nicht zur Gänze erfüllt ist. Für den Fall des Rücktritts hat die HUNT EXPERTS GmbH bei Verschulden des Kunden die Wahl, einen pauschalierten Schadenersatz von 15 % des Bruttorechnungsbetrages oder den Ersatz des tatsächlich ent¬standenen Schadens zu begehren.
    6.2 Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die HUNT EXPERTS GmbH von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen entbunden und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten und Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Ver¬trag zurückzutreten.
    6.3 Tritt der Kunde, ohne dazu berechtigt zu sein, vom Vertrag zurück, oder begehrt er seine Aufhebung, so hat die HUNT EXPERTS GmbH die Wahl auf die Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der Auf¬hebung des Vertrages zuzustimmen. Im letzten Fall ist der Kunde verpflichtet, nach Wahl der HUNT EXPERTS GmbH einen pauscha¬lierten Schadenersatz in der Höhe von 15 % des Bruttorechnungs¬betrages oder den tatsächlich entstandenen Schaden zu bezahlen.
    6.4 Bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz kann der Verbraucher vom Vertrag innerhalb von sieben Werktagen zurücktreten, wobei Sams¬tage nicht als Werktage zählen. Die Frist beginnt mit dem Tag des Einlangens der Ware beim Verbraucher bzw. bei Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Zur Wahrung der Frist ist es ausreichend, dass der Kunde die Rücktrittserklärung innerhalb dieser Frist an die HUNT EXPERTS GmbH absendet. 
  7. Mahn- und Inkassospesen:
    Der Kunde verpflichtet sich, für den Fall des Verzuges die der HUNT EXPERTS GmbH entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. 
  8. Lieferung, Transport, Annahmeverzug:
    8.1 Die Verkaufspreise der HUNT EXPERTS GmbH beinhalten keine Kosten für Zustellung, Montage oder Aufstellung. Auf Wunsch werden jedoch diese Leistungen gegen gesonderte Bezahlung von HUNT EXPERTS GmbH erbracht bzw. organisiert. Dabei werden für den Transport bzw. die Zustellung die tatsächlich aufgewendeten Kosten samt einem angemessenen Regiekostenaufschlag, mindes¬tens jedoch die am Auslieferungstag geltenden oder üblichen Fracht- und Vorlöhne der gewählten Transportart in Rechnung gestellt. Montagearbeiten werden nach Zeitaufwand berechnet, wobei ein branchenüblicher Mannstundensatz als vereinbart gilt.
    8.2 Hat der Kunde die Ware nicht vereinbarungsgemäß übernommen und befindet er sich in Annahmeverzug, ist die HUNT EXPERTS GmbH nach erfolgloser Nachfristsetzung berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden bei einem dazu befugten Gewerbs¬manne einzulagern. Gleichzeitig bleibt es der HUNT EXPERTS GmbH unbenommen, entweder weiterhin die Vertragserfüllung zu verlangen, oder nach Setzung einer angemessenen, mindestens zwei Wochen umfassenden, Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten.
  9. Lieferfrist:
    9.1 Eine etwaige ausdrücklich vereinbarte Lieferfrist beginnt nicht vor der Übermittlung sämtlicher allfälliger vom Kunden aufgrund von gesetzlichen Bestimmungen, etc. vorzulegender Dokumente und nicht vor Eingang einer allfälligen vereinbarten Anzahlung.
    9.2 Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die HUNT EXPERTS GmbH dem Kunden die Versandbereitschaft mitgeteilt hat oder der Liefergegenstand die Räumlichkeiten der HUNT EXPERTS GmbH tatsächlich verlassen hat. 
    9.3 Die Lieferfrist verlängert sich bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeits¬kämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie beim Eintritt unvorhergesehener Ereignisse, die außerhalb des Willens oder der Sphäre der HUNT EXPERTS GmbH liegen, soweit solchen Hindernissen nachweislich auf die Lieferung des Liefergegenstan¬des von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Unterlieferanten eintreten. Die Lieferfrist verlängert sich entsprechend der Dauer derartiger Maßnahmen oder Hinder¬nisse. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann von der HUNT EXPERTS GmbH nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Die HUNT EXPERTS GmbH wird den Kunden über das Vorliegen solcher Ereignisse umgehend benachrichtigen. 
    9.4 HUNT EXPERTS GmbH ist darüber hinaus berechtigt, die vereinbar¬ten Termine und Lieferfristen um bis zu eine Woche zu überschrei¬ten. Erst nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde unter schriftlicher Nachfristsetzung von einer Woche vom Vertrag zurücktreten.
  10. Erfüllungsort:
    Erfüllungsort ist der Sitz der HUNT EXPERTS GmbH in 1230 Wien, Karl Tornay Gasse 2-4.
  11. Eigentumsvorbehalt:
    11.1 Die HUNT EXPERTS GmbH behält sich das Eigentum an allen Waren, die von ihr an Kunden ausgeliefert werden, bis zu deren endgültiger und vollständiger Bezahlung vor.
    11.2 Soweit die HUNT EXPERTS GmbH im Rahmen der Gewährleistung eine vollbezahlte Ware austauscht, wird bereits jetzt vereinbart, dass das Eigentum an der auszutauschenden und zurückzusenden¬den Ware vom Kunden auf die HUNT EXPERTS GmbH und umge¬kehrt das Eigentum an der Austauschware von der HUNT EXPERTS GmbH auf den Kunden in dem Zeitpunkt übergeht, in dem die Zustellung der Sendung an den jeweils bestimmten Empfänger erfolgt. 
  12. Verpfändungs- und Sicherungsübereignung:
    12.1 Die Verpfändungs- und Sicherungsübereignung von Waren, die Eigentum der HUNT EXPERTS GmbH sind, ist ohne ausdrückliche schriftliche Einwilligung seitens der HUNT EXPERTS GmbH unter¬sagt. 
    12.2 Der Kunde hat die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware stets pfleglich zu behandeln und Instand zu halten. Die Verarbeitung oder Umbildung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware durch den Kunden wird stets für die HUNT EXPERTS GmbH vorgenommen. Wird die Ware mit anderen, nicht der HUNT EXPERTS GmbH gehö¬renden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt die HUNT EXPERTS GmbH das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Ware (Bruttorechnungsbetrag) zu den anderen verar¬beiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. 
    12.3 Die HUNT EXPERTS GmbH ist berechtigt, die von der HUNT EXPERTS GmbH gelieferte, vom Kunden noch nicht voll bezahlte Ware auf dessen Kosten gegen Feuer, Wasser, Diebstahl, höhere Gewalt und ähnliches zu versichern, sofern der Kunde gegenüber der HUNT EXPERTS GmbH nicht über erste Aufforderung nach¬weist, dass er eine derartige Versicherung selbst abgeschlossen hat und seine Ansprüche aus dieser Versicherung sicherungshalber an die HUNT EXPERTS GmbH abtritt.
    12.4 Bei Pflichtverletzungen seitens des Kunden, insbesondere solchen, die die Existenz der nicht bzw. nicht zur Gänze bezahlten Ware gefährden, ist die HUNT EXPERTS GmbH zur Rücknahme berech¬tigt, auch ohne vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet. 
    12.5 Die HUNT EXPERTS GmbH ist berechtigt, die zurückgenommene Ware nach vorheriger Androhung mit angemessener Frist unter Anrechnung auf den Bestellpreis durch freihändigen Verkauf best¬möglich zu verwerten. Die Kosten der Rücknahme und Verwertung trägt der Kunde. Die Verwertungskosten betragen 10 % des Ver¬wertungserlöses, sofern die HUNT EXPERTS GmbH nicht höhere Kosten nachweist. 
  13. Datenschutz:
    13.1 Alle personenbezogenen Daten werden von der HUNT EXPERTS GmbH grundsätzlich vertraulich behandelt. Die für die Geschäftsab¬wicklung notwendigen Daten werden gespeichert und im Rahmen der Bestellabwicklung gegebenenfalls an verbundene Unternehmen weitergegeben.
    13.2 Zur Kreditprüfung und Bonitätsüberwachung erfolgt während der Dauer der Kundenbeziehung die Weitergabe der Adress- und Boni¬tätsdaten an Wirtschaftsinformationsdienste. Ferner werden Adress- und Bestelldaten für eigene und fremde Marketingzwecke erhoben, verarbeitet und an Dritte weitergegeben. Bei der Datenverarbeitung werden die schutzwürdigen Belange des Kunden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen berücksichtigt. 
    13.3 Der Kunde kann durch schriftlichen Widerruf an die HUNT EXPERTS GmbH, 1230 Wien, Karl Tornay Gasse 2-4, der Weitergabe seiner Daten zur Marketingzwecken widersprechen.
  14. Rechtswahl, Gerichtsstand:
    14.1 Für sämtliche Vertragsverhältnisse gilt ausschließlich Österreichi¬sches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird aus¬drücklich ausgeschlossen.
    14.2 Sofern es sich beim Kunden nicht um einen Verbraucher handelt, ist zur Entscheidung über alle aus und im Zusammenhang mit den ab¬zuschließenden Verträgen entstehenden Streitigkeiten das für 1030 Wien sachlich zuständige Gericht ausschließlich örtlich zuständig.
  15. Sonstiges